Flughafen Klagenfurt Luftaufnahme

Nutzungsbedingungen Hangar Request

1. Allgemeines

1.1
Die Internetseite des Klagenfurter Flughafens wird von der

Kärntner Flughafen Betriebs GesmbH
Flughafenstraße 60-64
FN: 101598 i
Landesgericht Klagenfurt
UID-Nr.: ATU 25274306
Mail: office@klagenfurt-airport.at
Telefon: +43 463 41500 – 0
(„Airport Klagenfurt“) betrieben.

1.2
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die rechtlichen Beziehungen zwischen Airport Klagenfurt und den Nutzern für den Hangar Request.

1.3
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Nutzungsbedingungen vor. Derartige Vereinbarungen sind zum Nachweis schriftlich festzuhalten.

1.4
Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende, ihnen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Airport Klagenfurt stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

1.5
Soweit in diesen Nutzungsbedingungen nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

1.6
Airport Klagenfurt behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen und gegebenenfalls diese ergänzende Regelungen aufgrund zukünftiger wirtschaftlicher, rechtlicher und technischer Entwicklungen anzupassen. Gültigkeit haben jeweils die zum Zeitpunkt des Request aktuellen Nutzungsbedingungen.

1.7
Für Nutzer rechtlich vorteilhafte oder neutrale Änderungen werden sofort wirksam. Alle anderen Änderungen werden dem Nutzer spätestens zwei Monate bevor sie wirksam werden sollen in Textform übermittelt. Die Zustimmung des Nutzers zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von einem Monat gegenüber Airport Klagenfurt in Textform widerspricht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung. Airport Klagenfurt wird den Nutzer bei Bekanntgabe der Änderungen auf das Widerspruchsrecht und die Folgen seiner Nichtausübung hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen, erklärt Airport Klagenfurt die Kündigung des Nutzungsvertrages gemäß Ziffer 9.2 dieser Nutzungsbedingungen.

1.8
Betreffen die Änderungen den Vertragsgegenstand, kann Airport Klagenfurt sie nur vornehmen, wenn sie unter Berücksichtigung der Interessen von Airport Klagenfurt für den Nutzer zumutbar sind. Dem Nutzer zumutbar sind insbesondere Änderungen, die sich im Rahmen des im Internetverkehr Üblichen bewegen und den Nutzer nicht wider Treu und Glauben benachteiligen.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1
Das Hangar Request stellt ein für den Nutzer kostenloses Angebot von Airport Klagenfurt dar.

2.2
Airport Klagenfurt plant den Hangar Request dauerhaft zu betreiben. Für den Nutzer entsteht jedoch kein Anspruch auf zukünftige Nutzung. Sollte Airport Klagenfurt das Hangar Request einstellen, wird Airport Klagenfurt den Nutzer vorher hierüber informieren.

2.2
Airport Klagenfurt behält sich vor, Inhalt, Struktur und Design des Hangar-Request zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken.

2.4
Airport Klagenfurt ist berechtigt, die Nutzbarkeit des Hangar-Request, einzelne Funktionen und die Abrufbarkeit vorübergehend einzuschränken, wenn hierfür rechtliche oder technische Gründe vorliegen. Technische Gründe sind insbesondere, aber nicht abschließend, Wartungsarbeiten, die Aktualisierung der zugrunde liegenden Software oder die Wahrung der Sicherheit oder Integrität des Hangar-Request.

3. Nutzung des Flughafen-Portals

3.1
Der Hangar-Request sowie die zugrunde liegenden Datenbanken dürfen nur in der vorgesehenen Weise genutzt werden.

3.2  
Es ist verboten,
a) Funktionen (z. B. Suchmasken) der Webseite zu umgehen, außer Kraft zu setzen oder in sonstiger Weise störend in die Webseite von Airport Klagenfurt einzugreifen,   insbesondere Maßnahmen zu ergreifen, die eine übermäßige Belastung der Infrastruktur der Webseiten von Airport Klagenfurt zur Folge haben könnten.
b) Von Airport Klagenfurt generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren.
c) Automatische Funktionen (z. B. Algorithmen, Maschinen) zum Erwerb von Produkten einzusetzen.

3.3
Es ist zudem verboten,
a) betrügerisch zu handeln.
b) Spam, Kettenbriefe oder Schneeballsysteme zu verteilen, zu initiieren oder zu bewerben.
c) Informationen, insbesondere E-Mail-Adressen, über andere Nutzer ohne deren Einwilligung zu
sammeln oder in irgendeiner Art sich zu verschaffen und zu speichern.
d) Viren oder andere Schadsoftware zu versenden oder zugänglich zu machen, die die Airport Klagenfurt Webseiten oder die Computersysteme anderer Nutzer beeinträchtigen oder schädigen könnten.

4. Folgen von Verstößen (Beschränkungen / Sperrung / Löschung)


Airport Klagenfurt behält sich bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter vor,

den Nutzer zu verwarnen;

den Zugang des Nutzers zum Hangar Request vorübergehend zu beschränken oder zu sperren;

den Zugang des Nutzers bei Vorliegen eines wichtigen Grundes endgültig zu sperren und zu löschen.

 

5. Geistiges Eigentum

Die Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken usw.) und Informationen auf der Webseite sind geistiges Eigentum von Airport Klagenfurt oder der Anbieter. Es ist verboten, diese ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zu vervielfältigen, zu verbreiten, anderweitig öffentlich zugänglich zu machen oder zu bearbeiten. Die Nutzung dieser Inhalte ist nur nach vorheriger Einwilligung von Airport Klagenfurt oder der Anbieter in Textform zulässig.

6. Haftungsbeschränkung


6.1
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ­- gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet Airport Klagenfurt auf Schadensersatz.

6.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Airport Klagenfurt nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des mit dem Abschluss des Vertrages erfolgten Zweckes erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

6.4
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Des Weiteren gilt sie nicht bei arglistigem Verschweigen oder bei einer von Airport Klagenfurt ausnahmsweise übernommenen Garantie oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

6.5
Soweit die Haftung von Airport Klagenfurt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Links

Sofern beim Hangar Request Links zu Internetseiten Dritter (externe Links) enthalten sind, übernimmt Airport Klagenfurt keine Verantwortung für deren Inhalte. Folgt der Nutzer einem solchen Link, verlässt er das Informationsangebot von Airport Klagenfurt. Für den Inhalt der mittels externem Link zu erreichenden Internetseiten sind ausschließlich deren Betreiber / Anbieter verantwortlich. Auch haften allein letztere für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei Nutzung dieser Internetseiten.

9. Sonstiges


9.1
Der Nutzer kann seinen Request jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Airport Klagenfurt stornieren.

9.2
Airport Klagenfurt kann aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen das LFZ früher aushallen. Sollte eine Aushallung zum gebuchten Zeitpunkt nicht möglichsein, erfolgt diese schnellst möglich..

9.3
Schäden, welche durch die Hangarierung entstanden sind, müssen umgehend der Betriebsleitung gemeldet werden.

9.4
Der Hangarierungsrequest stellt eine Anfrage. Es kommt damit noch kein Vertrag zustande. Aus organisatorischen Gründen kann eine Hangarierung seitens des Airport Klagenfurts abgelehnt werden.

10. Vertragssprache und anwendbares Recht


10.1
Die Vertragssprache ist Deutsch.

10.2
Diese Nutzungsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Airport Klagenfurt und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Ist der Nutzer Verbraucher, findet das Recht des Staates, in dem er sich gewöhnlich aufhält, Anwendung, wenn und soweit ihm durch die Wahl des österreichischen Rechts der Schutz entzogen wird, der ihm durch die entsprechenden Bestimmungen seines Aufenthaltsstaates gewährt würde.

10.3.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Klagenfurt vereinbart.